Fragen und Antworten

Weil es doch bei einem Führerschein viel zu beachten gibt und man leicht den Überblick verliert, haben wir hier die wichtigsten und immer wieder auftauchenden Fragen zusammengestellt. Wir hoffen, dass wir Euch hiermit helfen konnten. Nicht die passende Antwort auf Deine Frage gefunden? Keine Problem! Ruf uns einfach zu unseren Bürozeiten unter der Telefonnummer 0203 / 713223 an. Wir helfen Dir gerne weiter.

Ihre Fragen und unsere Antworten

Welche Führerscheinprüfungen kann ich in der Fahrschule Fischer machen?

Zu unseren Leistungen zählen:

  • Zweirad-Klasse: A, A2, A1, AM, Mofa
  • PKW-Klasse: B, B Automatik, B17, BE, B96
  • Weiter bieten wir ASF Seminare, Umschreibungen, Fahrschuhlwechsel und Auffrischungsseminare an.

Mehr Informationen findest Du hier.

Wie viele Fahrstunden benötigt man durchschnittlich?

Die Anzahl der Fahrstunden variiert heutzutage sehr und ist immer mehr vom Talent/Begabung, Lernfähigkeit, Interesse, Mitarbeit und motorischen Fähigkeiten des Fahrschülers oder der Fahrschülerin abhängig.

Wann kann ich am theoretischen Unterricht teilnehmen?

Nach der Anmeldung könnt Ihr direkt den theoretischen Unterricht besuchen.

Wie sind die Zahlungsbedingungen?

Da der Fahrschule während der Ausbildung erhebliche Kosten entstehen, muss der Rechnungsbetrag bis zur praktischen Prüfung beglichen sein! Zuzüglich TÜV-Gebühren.

Mit welchen Fahrzeugen werden Fahrstunden absolviert?

Deine Fahrstunden absolvierst Du in einem Audi A3 oder Audi Q3. Die Fahrstunden in einem Automatik-Fahrzeug finden in einem Golf statt.

Weitere Informationen findest Du in unseren Fuhrpark.

Warum bei uns?

So lange wir dieses Geschäft betreiben, ist es unser größtes Anliegen immer besser zu werden und Euch besser und sicherer auf die Straße zu bringen. Mit ein wenig zutun Eurerseits habt Ihr bei uns ein fast „Rundum sorglos Paket“ gebucht 🙂

Geh auf sicher, fahr mit Fischer!

Welche Voraussetzungen benötige ich für die Prüfung?

6 Monate vor erreichen des jeweiligen Mindestalters nimmt das Bürgerbüro Deiner Meldestelle Deinen Antrag entgegen. Dazu benötigst Du folgende Unterlagen:

  • Gültiger Ausweis oder Reisepass
  • Biometrisches Passbild
  • Aktueller Sehtest (jünger als ein Jahr, bei jedem Optiker durchführbar)
  • Bescheinigung Erste Hilfe-Kurs
  • Bei Fahrerlaubniserweiterung: Vorlage des vorhandenen Führerscheins
  • Das entsprechend ausgefüllte Antragsformular

Die Behörde erhebt auch eine Gebühr zur Antragstellung. Die Kosten variieren , da z.B. die Anzahl der Begleitpersonen (beim begleiteten Fahren) die eingetragen werden sollen, eine Rolle spielen. Bei Antragstellung zum begleiteten Fahren (BF17) muss mindestens eine Begleitperson anwesend sein.

Zeitnahe Antragstellung ist vorteilhaft, um auch zum gewünschten Termin die Prüfung ablegen zu können:

  • Die theoretische Prüfung kann max. 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden
  • Die praktische Prüfung kann max. 1 Monat vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters abgelegt werden